Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was behandeln Logopäd:innen?
Logopäd:innen untersuchen und behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und
Schluckstörungen. Zu den Patienten gehören zum Beispiel Kinder mit Problemen bei der
Aussprache, Lehrer mit Stimmstörungen oder Menschen nach einem Schlaganfall mit
Problemen die richtigen Wörter zu finden. Logopäd:innen arbeiten mit Menschen jeden
Alters – vom Säugling bis zum Sterbebett.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Behandlung von Patient:innen mit neurologischen
Grunderkrankungen wie beispielsweise Schlaganfall, Morbus Parkinson, MS und ALS, sowie
auf der Behandlung von Stimmstörungen.
Wer kann eine Vorordnung für Logopädie ausstellen?
Zunächst muss ein Arzt je nach den Symptomen einen logopädischen Behandlungsbedarf
feststellen. Anschließend können folgende Fachärzte ein Rezept für Logopädie ausstellen
(Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie):
Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Neurologe, Arzt für Allgemeinmedizin /
Hausarzt, Internist, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Kieferchirurg.
Im Anschluss an einen Klinikaufenthalt kann gegebenenfalls im Rahmen des
Entlassmanagements ebenfalls eine Vorordnung für Logopädie ausgestellt werden.
Wer trägt die Kosten für eine logopädische Behandlung bei gesetzlicher Krankenversicherung?
Da die Logopädie zu den verordnungspflichtigen Heilmitteln gehört, übernimmt die
gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Kosten, nämlich 90%. Der Eigenanteil der
Patient:innen beträgt 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro Rezeptgebühr. Der Eigenanteil
muss durch die jeweilige Praxis erhoben werden. Bei Ihrer Zuzahlung handelt es sich nicht
etwa um einen Bonus für die Praxis, sondern die gesetzliche Krankenkasse hat die Erhebung
dieser Zuzahlung an die Praxis delegiert.
Liegt eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vor, werden die
Kosten zu 100% übernommen.
Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die
gesetzliche Krankenkasse ebenfalls 100% der Behandlungskosten.
Wer trägt die Kosten für eine logopädische Behandlung bei privater Krankenversicherung?
Bei privater Krankenversicherung schließt der Patient oder die Patientin mit der Praxis
Logopädie Anja Vonhausen einen Behandlungsvertrag. Die Rechnung über die erbrachten
logopädischen Leistungen kann dann bei der Erstattungsstelle eingereicht werden. Die Höhe
der Erstattung hängt vom persönlich abgeschlossenen privaten Krankenversicherungsvertrag
ab. Wichtig: anders als bei gesetzlicher Versicherung gibt es keine Einheitliche
Gebührenordnung, wie das z.B. bei der Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ) der Fall ist. Das
vereinbarte und am Ende fällige Honorar ist nicht abhängig von der Höhe der Erstattung
durch die private Krankenversicherung oder sonstiger Erstattungsstellen.
Wir erstellen Ihnen gern im Vorfeld der Behandlung eine sog. Probeabrechnung, die Sie bei
Ihrer privaten Krankenversicherung vorab einreichen können und damit die Erstattungshöhe
durch Ihre Versicherung erfragen können. Kommen Sie gern auf uns zu.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Wenn Sie einen ersten Termin mit uns vereinbaren möchten, dann schreiben Sie uns gern
eine Nachricht über unser Kontaktformular, rufen uns an unter 09131/9755280 oder
schicken eine E-Mail an buero@logopaedie-vonhausen.de. Wir melden uns dann umgehend
bei Ihnen zurück.
Was ist, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte sagen Sie Ihre Termine rechtzeitig ab, jedoch mindestens 24 Stunden vorher. Bei nicht
oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, müssen wir Ihnen den nicht wahrgenommenen
Termin nach gesetzlicher Regelung des § 615 BGB und nach Vorgabe der Krankenkasse in
Rechnung stellen. Der Grund für die nicht erfolgte oder nicht rechtzeitige Absage ist dafür
nicht von Belang.
Die vereinbarten Termine umfassen einen Zeitraum, der ausschließlich für Sie reserviert ist. Ein Raum wird für Sie bereitgehalten, vielleicht fahren wir sogar zu Ihnen nach Hause, und
Ihre Therapie wird vorbereitet. Anderen Patient:innen wird im Gegenzug dieser Termin nicht
zur Verfügung gestellt. Für die vielen Patient:innen auf der Warteliste bedeutet ein nicht
oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin eine vertane Chance auf Behandlung. Für uns
bedeutet es einen nicht kalkulierbaren Verdienstausfall, denn die Praxis ist eine reine
Bestellpraxis.
Bitte nehmen Sie die Einhaltung Ihrer Termine ernst. Die Therapie und der
Behandlungserfolg hängen von Ihrer Mitarbeit ab.
Da es durchaus passieren kann kurzfristig zu erkranken und weil es menschlich ist, auch mal
einen Termin zu vergessen, nehmen wir ein einmaliges Versäumnis nicht persönlich. Das
ändert zwar nichts an der Ausfallgebühr, aber wir sind auch nicht nachtragend, so dass wir
beim nächsten Termin gern mit der gewohnten Behandlung fortfahren.
Was erwartet mich bei der ersten Therapiesitzung?
In der ersten Therapiestunde lernen wir uns kennen. Sie berichten von ihrer
Krankengeschichte, bei Kindern berichten die Begleitpersonen vom Entwicklungsverlauf.
Anschließend führen wir eine orientierende logopädische Diagnostik durch. Wichtig sind
uns Ihre Wünsche und Ziele im Hinblick auf die folgende Behandlung. Gemeinsam
formulieren wir dann realistische, alltagsorientierte und individuelle Therapieziele.
Weiterhin benötigen wir ab der ersten Sitzung eine Heilmittelverordnung, es sei denn,
Sie suchen uns wegen eines Coachings oder einer Selbstzahlerleistung auf. Wichtige
Unterlagen werden besprochen, ausgefüllt und unterschrieben wie beispielsweise die
Datenschutzgrundverordnung oder der Behandlungsvertrag. Sollten Sie von Zuzahlungen
befreit sein bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Die Dauer einer logopädischen Sitzung richtet sich nach der Verordnung durch den Arzt
und beträgt üblicherweise 45 Minuten. In einigen Fällen wird die Dauer aber auch mit 30
oder 60 Minuten angegeben.
Bieten Sie auch auch eine Online-Therapie?
Ja, es ist möglich Ihre Therapie online durchzuführen. Nicht Sie kommen in unsere Praxis,
sondern wir kommen zu Ihnen nach Hause auf Ihren Bildschirm. Dank moderner Technik
und einer Veränderung des Heilmittelkataloges dürfen seit 01. September 2022
„Telemedizinische Leistungen“ – kurz: online-Therapien – angeboten werden. So
könnten Sie von jedem Ort der Welt aus – selbst im Urlaub oder auf Geschäftsreisen –
eine logopädische Behandlung erhalten. Der Ablauf ist dabei identisch mit einem
Präsenztermin. Sie benötigen lediglich einen Computer oder ein Tablet und eine stabile
Internetverbindung.
Trotzdem raten wir für die ersten ein bis drei Sitzungen und im Verlauf in regelmäßigen
Abständen zu uns in die Praxis zu kommen. Denn gerade nach der Corona-Zeit finden
wir, dass ein persönliches Treffen und die reale Begegnung unbezahlbar sind, wenn dies
möglich und gesundheitlich vertretbar ist.
Kommen Sie zur Therapie zu mir nach Hause?
Kann ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen?
Die Praxis liegt im ersten Stock des Gebäudes vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK).
Direkt vor dem auffällig orangefarbigen Gebäude des BRK hält die Buslinie 293,
Haltestelle Am Bachgraben. 300 Meter entfernt befindet sich die Haltestelle Felix-Klein-
Straße, die von der Buslinie 286 angefahren wird. Unsere Praxis ist auch von der 500
Meter entfernten S-Bahn-Haltestelle Bruck / Erlangen mit der S-Bahnlinie S1 gut
erreichbar.
Gibt es Parkplätze vor der Praxis?
Ja, es gibt direkt vor dem Eingang in das Gebäude Parkplätze. Sollten diese nicht
ausreichen befinden sich weitere Parkplätze hinter dem Gebäude des BRK. Weiterhin
sind zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen.